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DatenschutzhinweiseDie FM Syteme GmbH nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir richten unsere Datenverarbeitung an dem Ziel aus, nur die für eine sinnvolle und wirtschaftliche Nutzung unseres Angebotes erforderlichen personenbezogenen Daten zu erheben, verarbeiten oder zu nutzen. Nachfolgend erfahren Sie, wann bei der Nutzung unseres Internetangebotes Daten gespeichert werden und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz eingehalten werden. Unsere Angebote unterliegen insbesondere den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG). Speicherung von Daten bei Zugriff auf unsere SeitenIn Verbindung mit Ihrem Zugriff werden auf unseren Servern Daten für Sicherungszwecke gespeichert, die möglicherweise eine Identifizierung zulassen (zum Beispiel IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und betrachtete Seiten). Diese werden nicht personalisiert genutzt. Zur Auswertung und zur fortlaufenden Verbesserung der Qualität unseres Internetangebotes nehmen wir statistische Auswertungen der Zugriffe auf unsere Seiten vor. Dies erfolgt teilweise auch durch Verwendung von in den Seiten unseres Angebotes angebrachten Zählgrafiken. Die so gewonnenen Daten sind jedoch strikt anonymisiert und lassen keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten der Nutzer zu. Nutzung ohne Offenlegung der IdentitätUnser Online-Angebot ist grundsätzlich ohne die Offenlegung Ihrer Identität nutzbar. Im Falle der Teilnahme an einem unserer personalisierten Dienste werden Sie gesondert nach den für die Abwicklung der Dienste erforderlichen Daten gefragt. Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, an diesen Diensten teilzunehmen und die entsprechenden Daten einzugeben. Weitergabe personenbezogener Daten an DritteGrundsätzlich geben wir keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte zu Werbezwecken. Sofern Sie personalisierte Dienstleistungen unseres Angebotes nutzen, kann zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Dienstleistung jedoch die Erhebung personalisierter Daten und deren Weitergabe an Dritte erforderlich sein. Diese Daten werden jedoch nur im für die Auftragsabwicklung erforderlichen Maße gespeichert oder weitergegeben. Dazu ist beim Ausfüllen des jeweiligen Formulares die Abgabe einer ausdrücklichen Einverständniserklärung erforderlich. Auch Dritte, an die Ihre Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung weitergegeben werden, sind im übrigen an die gesetzlichen Vorschriften für den Umgang mit personenbezogenen Daten gebunden. Soweit wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind, übermitteln wir Daten an die jeweils auskunftsberechtigten Stellen. NutzerprofileIhre Daten werden in keinem Falle zur Erstellung von Nutzerprofilen - gleich welcher Art - verwendet. Einsatz von CookiesWir verwenden auf unseren Internetseiten keine Cookies. Sie können übrigens das Speichern von Cookies für alle Internetseiten deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass er keine Übersendung von Cookies zulässt oder Sie im Falle der Übersendung von Cookies benachrichtigt, bevor die Cookies angenommen werden. WiderrufsrechtSofern personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden, geschieht dies nur mit Ihrer Einwilligung, deren Abgabe Voraussetzung für die Teilnahme an den jeweiligen Diensten ist. Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Links zu anderen WebsitesSoweit unsere Internetseiten Links zu den Angeboten anderer Diensteanbieter enthalten, können wir nicht garantieren oder dafür haften, dass auch diese Internetseiten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten mit Hilfe der Datenschutzerklärung des Anbieters über die jeweils geltenden Datenschutzstandards. Stand: März 2007 Verkauf-AGB1. AllgemeinesAllen Lieferungen und Leistungen liegen diesen Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertraglichen Vereinbarungen zugrunde. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. 2. SelbstbelieferungsvorbehaltRichtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber unverzüglich erstatten. 3. Zahlungsbedingungen und NacherfüllungsvorbehaltDie Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht. 4. Umfassender Eigentumsvorbehalt
5. Ausschluss der NeuleistungDer Auftragnehmer ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung bzw. -herstellung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Anwendung des § 478 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 6. Wahlrecht beim AuftragnehmerDas Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung Neuleistung steht in jedem Fall dem Auftragnehmer zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Anwendung des § 478 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 7. Zwei NachbesserungsversucheWill der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt. 8. Überbürdung der NacherfüllungsaufwendungenDie zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftraggeber, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 9. Haftungsausschluss in Verkauf-AGB (ohne Lieferverzögerung/ Unmöglichkeit)
10. Begrenzung der Haftung wegen LieferverzögerungDer Auftragnehmer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf insgesamt 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt; weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind – auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 11. Begrenzte Haftung bei UnmöglichkeitDer Auftragnehmer haftet bei Unmöglichkeit der Lieferung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 12. Ausschluss des Rücktrittsrechts und EntscheidungspflichtDer Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. 13. Verjährungsverkürzungen bei Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen
14. Erhöhte VerzugszinsenIm Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. [Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.] Dem Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. 15. Gerichtsstand (Einkauf/Verkauf-AGB)Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner des Klauselverwenders Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. 16. Anwendbares RechtFür die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. |
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